Die WKV schützt Lieferanten und Dienstleister vor Forderungsverlusten bei Geschäften im Inland. Versichert werden Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen gegen das Risiko des Zahlungsausfalls aufgrund der Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz, fruchtloser Zwangsvollstreckung sowie dem Nichtzahlungstatbestand oder auch Protracted Default) inländischer Abnehmer. Die Verträge werden auf die Bedürfnisse der einzelnen Unternehmen abgestimmt. Besonderheiten und spezielle Risikosituationen einzelner Branchen gehen in die Vertragsgestaltung und Kalkulation ein. Dabei kann der Versicherungsnehmer z. B. entscheiden, ob Kleinkunden pauschal mitversichert oder weiter auf eigenes Risiko beliefert werden. Ebenfalls ist die Herausnahme einzelner Kunden aus dem Versicherungsschutz möglich.
Für den Fall, dass die Deckung/Versicherungssumme im Einzelfall nicht ausreichend dargestellt werden kann, stehen Zusatzversicherungen zur Kreditversicherung zur Verfügung. Diese Zusatzversicherungen tragen Namen wie Top Cover, Topliner, CAP etc. Allen gemein ist, dass soweit rückversicher-ungstechnisch möglich, eingeschränkt gezeichnete bzw. abgelehnte Kreditlimitwünsche in einem bestimmten, durchaus beschränktem Maße doch übernommen werden.
Nutzen der Warenkreditversicherung (WKV):