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Gegenstand der Investitionsgüterkreditversicherung (IKV)

Unter Investitionsgütern werden Maschinen, Anlagen und ähnliche Güter verstanden, die in der Regel zwischen mindestens 6 Monaten und längstens 36 Monaten finanziert werden. In Ausnahmefällen, abhängig von der Branche und dem Geschäft, können die Zeiträume jedoch nach unten und oben variieren. Die Abnehmer können sowohl im In- als auch Ausland sein. Üblicherweise ist die Abwicklung eines Investitionsgütergeschäfts klar strukturiert: Anzahlung bei Beauftragung, anschließend gleichmäßige Raten und ggf. eine Abschlusszahlung.

 

Die IKV stellt für den Lieferanten zwei Dienstleistungen. In erster Priotität die Prüfung der Bonität des Abnehmers und damit die des möglichen Ausfallrisikos und in zweiter Linie die Deckung des Ausfalles selbst und damit die Abdeckung der Liquidität.

 

Abweichend von den Regularien der Waren- bzw. Ausfuhrkreditversicherung kann der Versicherer faktisch nicht kurzfristig aufgrund einer möglichen Bonitätsver-schlechterung den Deckungsschutz für zukünftige Forderungen aufheben. Das bereits unter Deckung genommene und angelaufene Geschäft bleibt davon unberührt und versichert. Der Versicherungsschutz beginnt – entsprechende Deckungszusage vorausgesetzt – mit der Abnahme der Maschine/Anlage. Versichert wird das wirtschaftliche und abhängig vom Abnehmerland auf Antrag auch das politische Risiko.

Nutzen der IKV:

  • Hohe Planungssicherheit durch eine verbindliche Deckungszusage  
  • Deckungszusagen bis zum Ende der Kreditlaufzeit
  • Versicherungsschutz ab Fertigungsbeginn
  • Anteilige Prämienrückerstattung bei vorzeitiger Ablösung
  • Geringe Selbstbeteiligung im Schadenfall
  • Refinanzierungsmöglichkeiten bei den finanzierenden Banken
  • Bilanz- und Liquiditätssicherheit
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