Viele bereits zur Warenkreditversicherung gemachte Feststellungen gelten für die Ausfuhrkreditversicherung gleichermaßen. Die private AKV bietet Versicherungsschutz gegen die im Ausland liegenden Risiken von Ausfuhr-geschäften. Versichert werden Forderungen aus Warenlieferungen oder Dienstleistungen gegen das Risiko des Zahlungsausfalls aufgrund der Zahlungs-unfähigkeit (Konkurs, gerichtlichem oder außergerichtlichem Vergleichsverfahren, fruchtloser Zwangsvollstreckung und in Ausnahmefällen die durch sonstige Umstände nachgewiesene Uneinbringlichkeit einer Forderung aus wirtschaftlichen Gründen sowie der Nichtzahlungstatbestand – Protracted Default) ausländischer Abnehmer. Politische Risiken sind bei einzelnen Kreditversicherern versicherbar.
Nutzen der Ausfuhrkreditversicherung (AKV):