MACON KG Makler - Vermittler - Berater
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Gegenstand des Fälligkeitsfactorings

Die Zielgruppe für das Fälligkeitsfactoring unterscheidet sich nicht wesentlich von der für die klassische Kreditversicherung. Dies sind Unternehmen mit Forderungen aus Warenlieferungen, Werk- und Dienstleistungen, mit Zahlungszielen bis zu 180 Tagen gegen private, gewerbliche und öffentlich-rechtliche Kunden im In- und Ausland sowie mit Jahresumsätzen zwischen ca. € 15 bis € 100 Mio. Insofern gelten die gleichen Angebots- und Annahmevoraussetzungen wie bei der Kreditversicherung. Der Vertrag ist einfach aufgebaut und sehr standardisiert. Im Gegensatz zur Kreditversicherung sind Sonderlösungen wie z.B. die Absicherung des Fabrikationsrisikos (entstandene Selbstkosten im Produktionsprozess) nicht vorgesehen. Trotzdem handelt es sich hier um einen Forderungsverkauf. Bilanziell bedeutet dieser einen Aktivtausch der Forderungen. Der Wirtschaftsprüfer hat bei der Prüfung der Bilanz die Verpflichtung, die Werthaltigkeit der Forderungen zu bewerten - damit eventuell auch das Factoringunternehmen.

Nutzen des Fälligkeitsfactorings:

 

  • 100%-Deckung
  • Aushaftung
  • Umsatzsteuer statt Versicherungssteuer =>Vorsteuerabzug
  • Keine Begrenzung der Höchstentschädigung
  • Keine Franchisen
  • Reduzierung der Obliegenheiten
  • Protracted Default ohne Prämienzuschlag integriert
  • Zahlungsgarantie durch Protracted Default 120 Tage nach Fälligkeit
  • Professioneller Forderungseinzug mit weitgehender Übernahme des Kostenrisikos
  • Zu Vertragsbeginn bestehende Forderungen können angekauft werden.
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